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VMware-Kernrechner

VMware rechnet seit der Umstellung durch Broadcom pro Prozessorkern ab — mit einer Mindestabnahme von 16 Kernen je Prozessor. Wer kleinere CPUs einsetzt, zahlt trotzdem für 16. Tragen Sie Ihre Hardware ein und sehen Sie, was das für Sie bedeutet.

Ihre Hardware

Kerne, nicht Threads. Bei aktiviertem Hyper-Threading zeigt Windows die doppelte Zahl an.

Ich nenne hier bewusst keinen Preis. Die kursierenden Zahlen reichen von Verdreifachung bis Verzehnfachung — maßgeblich ist allein Ihr Angebot.

Was Sie lizenzieren

Tatsächlich vorhandene Kerne
16
Lizenzpflichtige Kerne
32
Kerne, die Sie bezahlen und nicht besitzen
16

Grundlage ist die Mindestabnahme von 16 Kernen je Prozessor. Hintergrund und Quellen im Artikel zur VMware-Lizenzierung.

Was die Zahl bedeutet — und was nicht

Die Mindestabnahme trifft kleine Prozessoren. Sie gilt je CPU, nicht je Umgebung. Ein Host mit zwei Achtkern-Prozessoren hat 16 Kerne und lizenziert 32 — die Anzahl der Hosts ändert daran nichts, sie vervielfacht den Effekt. Wer Prozessoren mit 16 Kernen oder mehr einsetzt, zahlt dagegen für das, was er hat.

Von der 72-Kern-Regel ist hier bewusst nicht die Rede. Broadcom hatte im März 2025 angekündigt, die Mindestabnahme auf 72 Kerne pro Abonnement anzuheben. Diese Ankündigung wurde Anfang April 2025 wieder zurückgezogen; es blieb bei 16 Kernen je CPU. Die Meldung geistert trotzdem bis heute durch Fachbeiträge und Anbieterseiten. Wenn Ihnen jemand mit 72 Kernen rechnet, fragen Sie nach der Quelle.

Ein hoher Wert heißt nicht automatisch: wechseln. Eine Migration kostet Arbeitszeit, Einarbeitung und birgt Risiko. Wenn Ihre Branchensoftware eine zertifizierte Plattform voraussetzt oder niemand im Haus die neue Umgebung betreuen kann, ist Bleiben die richtige Entscheidung — dann aber bewusst getroffen.

Drei Zahlen brauchen Sie, bevor Sie entscheiden: Ihre tatsächlichen Kerne, Ihr Verlängerungsdatum und ein konkretes Angebot Ihres Lieferanten. Das Verlängerungsdatum ist kein Detail: Wer es verpasst, zahlt einen Aufschlag von 20 Prozent, rückwirkend auf den Verlängerungswert.

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